Infos für Kraftfahrer
Auf den folgenden Seiten wollen wir den Führerscheininhaber helfen sich etwas auf dem laufenden zu halten und Sie über gesetzliche Änderungen im Straßenverkehr zu informieren, da jeder Verkehrsteilnehmer dafür selber verantwortlich ist sich Weiterzubilden bzw. auf aktuellem Stand zu bringen.
Infos zum Verkehrszeichen Nothalt
- Winterreifenregelung (§ 2 Abs. 3a StVO)
- Helmpflicht (§ 21a Abs. 2 StVO)
Infos zum Verkehrszeichen Tunnel
- Personenbeförderung (§21 Abs.1 StVO)
Impressum
Startseite
0,0 Promille Grenze für Fahranfänger und Kraftfahrer unter 21 Jahren.
Infos zum Verkehrszeichen Kreisverkehr
Infos zum Verkehrszeichen Seitenstreifen
Verwendung der Verkehrszeichen mit freundlicher genehmigung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) www.bast.de
Es gab eine recht große Änderung in vielen § der StVO
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
§ 7 Fahrstreifenbenutzung durch Kraftfahrzeuge
§ 7a Abgehende Fahrstreifen, ....
§ 8 Vorfahrt
§ 9 Abbiegen
§ 12 Halten und Parken
§ 13 Parkzeitüberwachung
§ 19 Bahnübergänge
§ 21 Personenbeförderung
§ 24 Besonder Fortbewegungsmittel
§ 31 Sport und Spiel
§ 37 Lichtzeichen
§ 39 - 43 Verkehrszeichen
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Warnwestenregelung
Regelung Kreisverkehr
Handy Verbot
Bild: Mit freundlicher genehmigung des Verlag Heinrich Vogel.
www.fahren-lernen.de
Bild: Mit freundlicher genehmigung des
Verlag Heinrich Vogel.
www.fahren-lernen.de

BF 17 wird ab 01.01.2011 Gesetz.

Damit wird das Modellprojekt "Begleitendes Fahren ab 17" in ein Gesetz umgewandelt.

Neue Verkehrszeichen
Nr.328
Nothalte- und Pannenbucht
Nr 327
Tunnel
Emissionsplakette und Umwelt-Verkehrszeichen
Mofas dürfen außerorts Radwege benutzen
Ab 01.01.2009 gilt die PC-Führerscheinprüfung beim TÜV Hessen
AU-Plakette Entfällt auf vorderem Kennzeichen