Infos für Kraftfahrer
Auf den folgenden Seiten wollen wir den Führerscheininhaber helfen sich etwas auf dem laufenden zu halten und Sie über gesetzliche Änderungen im Straßenverkehr zu informieren, da jeder Verkehrsteilnehmer dafür selber verantwortlich ist sich Weiterzubilden bzw. auf aktuellem Stand zu bringen.
Verwendung der Verkehrszeichen mit freundlicher genehmigung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) www.bast.de
Es gab eine recht große Änderung in vielen § der StVO
§ 9 Abbiegen
§ 12 Halten und Parken
§ 13 Parkzeitüberwachung
§ 19 Bahnübergänge
§ 21 Personenbeförderung
§ 24 Besonder Fortbewegungsmittel
§ 31 Sport und Spiel
§ 37 Lichtzeichen
§ 39 - 43 Verkehrszeichen
BF 17 wird ab 01.01.2011 Gesetz.
Damit wird das Modellprojekt "Begleitendes Fahren ab 17" in ein Gesetz umgewandelt.
Nr.328
Nothalte- und Pannenbucht
Emissionsplakette und Umwelt-Verkehrszeichen
Mofas dürfen außerorts Radwege benutzen
Ab 01.01.2009 gilt die PC-Führerscheinprüfung beim TÜV Hessen
AU-Plakette Entfällt auf vorderem Kennzeichen